ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

GRMTRONICS

 

Diese Bedingungen gelten für den Verkauf, die Lieferung oder Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen durch GRMTronics und werden durch verschiedene in den Verträgen enthaltene Vereinbarungen aufgehoben.

  • 1 – BESTELLUNG
  1. Mit der Abgabe der Bestellung gelten diese Bedingungen als stillschweigend vom Kunden akzeptiert.
  2. Die Annahme der Bestellung stellt keinen Verzicht von GRMTronics auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
  3. Die in der Bestellung enthaltenen Bedingungen sind ungültig, wenn sie diesen Bedingungen widersprechen.
  4. Werden diese Bedingungen nicht schriftlich akzeptiert, ist GRMtronics berechtigt, die Bestellung zu stornieren, wobei der Kunde vor Beginn der Vertragsausführung hiervon in Kenntnis gesetzt werden muss.
  5. Die Bestellung darf ohne vorherige Zustimmung von GRMTronics weder an Dritte weitergegeben noch zur Ausführung anvertraut werden.
  6. Im Falle einer Abnahme durch GRMTronics haftet der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen des Dritten, als wären diese von ihm selbst vorgenommen worden.
  7. Im Falle einer Bestellung zugunsten Dritter verpflichtet sich der Besteller, die Beziehungen zu regeln und die Verpflichtungen gemäß Art. 1381 des italienischen Zivilgesetzbuches zu erfüllen.
  8. Kostenvoranschläge von GRMTronics sind erst bindend, wenn sie von GRMTronics ausdrücklich akzeptiert wurden.

 

  • 2 – Bestellvorgang
  1. Alle Bestellungen müssen schriftlich über die Website oder offizielle Kanäle erfolgen.
  2. Telefonische oder mündliche Bestellungen werden nicht angenommen.
  3. Eine Stornierung der Bestellung ist nur vor Beginn der Vertragsausführung durch schriftliche Mitteilung möglich.
  4. Dort GRMTronics behält sich das Recht vor, Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen je nach Fortschritt der Bestellung nicht zu akzeptieren.
  5. Auftragsänderungen und Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie von GRMtronics ausdrücklich akzeptiert werden.

 

  • 3 – PREISE UND BEDINGUNGEN
  1. GRMTronics-Angebote sind ab Ausstellungsdatum maximal 30 Tage gültig und verfallen danach automatisch, sofern nicht anders angegeben.
  2. Die in den Preislisten angegebenen und veröffentlichten Preise sind unverbindlich und stellen kein öffentliches Angebot dar.
  3. GRMTronics behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Listenpreise ohne Vorankündigung zu ändern.
  4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bzw. die im Vertrag genannten Preise.
  5. Bei Bestellungen mit dringender Lieferung, also mit einer Lieferzeit von weniger als 60 Tagen, wird ein Zuschlag in Höhe von 20% der Bestellung auf den Endpreis erhoben.
  6. Bei einem Zahlungsaufschub führt die Nichtzahlung auch nur eines Fälligkeitsdatums zur Fälligkeit der restlichen Fälligkeiten gemäß Art. 1186 des italienischen Zivilgesetzbuches.
  7. Schecks, Wechsel, Tratten oder Bankbelege gelten erst nach ihrer erfolgreichen Einlösung als gültig.
  8. Bei Zahlungsverzug fallen Handelszinsen gemäß Gesetz 231/2002 an.
  9. Bei Verzögerungen bei der Rückerstattung oder Zahlung durch GRMTronics werden Zinsen gemäß Artikel 1284 Absatz 1 des italienischen Zivilgesetzbuches, mit Ausnahme von Absatz 4 desselben Artikels, berechnet.

 

  • 4 – LIEFERBEDINGUNGEN
  1. Der von GRMTronics angegebene Liefertermin ist lediglich ein Richtwert und unterliegt der Verfügbarkeit der Waren oder Dienstleistungen.
  2. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Annahme des Angebots bzw. ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
  3. Die in diesem Artikel genannten Begriffe sind als Arbeitsbedingungen zu verstehen.
  4. GRMTronics behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung durch Benachrichtigung zu beenden, wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Annahme des Angebots, Kostenvoranschlags oder Vertrags bezogen werden.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware ab Werk des Verkäufers.
  6. Im Falle der Lieferung der Waren an den Kunden wird GRMTronics gemäß Art. 1510 des italienischen Zivilgesetzbuches mit der Übergabe der Waren an den bezeichneten Spediteur freigestellt.
  7. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  8. Im Falle einer Lieferung der Waren an andere als die vorgesehenen Orte oder Gegenstände aufgrund einer Handlung von GRMTronics wird als Schadensersatz und Strafe für jeden Tag der Verzögerung ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,201 TP3T der Kosten der Waren oder der Dienstleistung anerkannt.
  9. Im Falle der Übergabe der Ware an den Spediteur oder der Bereitstellung zur Lieferung am Firmensitz innerhalb eines Zeitraums von mehr als 120 Tagen ab dem Angebot erkennt GRMTronics einen Pauschalbetrag als Schadensersatz und Vertragsstrafe für jeden Tag der Lieferverzögerung an, der 0,201 TP3T der Kosten der Ware oder Dienstleistung entspricht.
  10. Die in den Punkten 7 und 8 genannten Beträge müssen als einschließlich aller bereits entstandenen oder noch zu entstehenden Schäden betrachtet werden.
  11. Höhere als die in den Punkten 7 und 8 vertraglich vorgesehenen Beträge kann der Kunde als Schadensersatz nicht verlangen.
  12. Die Haftung von GRMTronics im Falle einer verspäteten oder fehlgeschlagenen Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ist vorbestimmt und kann 15% des Gesamtbetrags der Bestellung oder im Falle einer Teillieferung 15% der nicht gelieferten Waren nicht überschreiten.
  13. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 60 Tagen hat der Kunde das Recht, die Bestellung durch schriftliche Mitteilung zu stornieren.
  14. Bei vorzeitiger Lieferung ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
  15. Sofern nicht anders mitgeteilt, gilt für den Lieferort Artikel 1510 des italienischen Zivilgesetzbuches.

 

  • 5 – Nichtauffinden von Waren oder Dienstleistungen
  1. Sollte eine Ware oder Dienstleistung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen verfügbar sein, ist GRMTronics berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren.
  2. Der Kunde kann GRMTronics nicht die Kosten eines anderen Lieferanten oder Schäden in Rechnung stellen, die aus der Nichtlieferung der Waren entstehen, wenn GRMTronics die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Waren oder Dienstleistungen mitteilt.

 

  • 6 – ABNAHME UND MÄNGELRÜGE
  1. Der Kunde garantiert GRMtronics freien Zugang zu seinen Einrichtungen, um die Lieferung und ordnungsgemäße Funktion der Waren oder Dienstleistungen zu überprüfen.
  2. Die Konformität von Materialien, Waren oder Dienstleistungen wird vom Kunden am Liefertermin überprüft.
  3. Der Kunde hat lediglich das Recht, die Lieferung nicht konformer Waren abzulehnen und deren Ersatz zu verlangen.
  4. Unterlässt der Kunde die Meldung des Mangels innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, gilt dies als endgültige Abnahme der Waren oder Dienstleistungen.

 

  • 7 – QUALITÄT UND GARANTIE
  1. Die Gewährleistung auf Waren und Dienstleistungen erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Garantie gilt nicht bei Öffnung, Manipulation, Veränderung oder Verwendung der Ware in einer Weise, die nicht den technischen Spezifikationen entspricht.
  3. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug ruht die Bürgschaft.
  4. Im Falle von Mängeln kann der Kunde die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften und/oder nicht konformen Produkte verlangen.
  5. Abweichungen und Mängel der Ware müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung gemeldet werden.
  6. Bei versteckten Mängeln beginnt die in Punkt 3 genannte Frist ab Entdeckung.
  7. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung besteht keine Gewährleistung mehr.
  8. Die Gewährleistungsfrist für Verbrauchs-, Verbrauchs- oder Verschlechterungsware beträgt drei Monate ab Ablieferung der Ware.
  9. Die Reklamation hinsichtlich Nichtübereinstimmung oder Mängeln der Ware muss folgende Angaben enthalten: Bestellnummer, Lieferschein und Rechnung.
  10. Stellt sich nach Prüfung oder Test durch GRMTronics heraus, dass die Ware mangelhaft ist und die Reparatur unverhältnismäßig teuer ist, kann GRMTronics den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.
  11. Die Nachbesserung kann wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert werden und zieht die Verpflichtung nach sich, den um 10% erhöhten Minderwert der Ware oder Dienstleistung zu ersetzen.
  12. Die Verweigerung der Reparatur der Waren aufgrund übermäßiger Kosten kann von GRMTronics geltend gemacht werden, wenn der Wert der Reparaturen insgesamt oder einzeln 30% des Kaufwerts der Waren entspricht oder übersteigt.
  13. GRMTronics und der Kunde erkennen ausdrücklich den Gesamtwert der Waren oder Dienstleistungen als Höchstgrenze für die finanzielle Haftung von GRMTronics an.
  14. Zur Berechnung der Entschädigung nach Nummer 9 wird der Einkaufswert der Ware herangezogen, von dem für jedes Jahr bzw. jeden Teil eines Jahres der Nutzung der Ware oder Dienstleistung ein Wert von 20% abgezogen wird.

 

  • 8 – AUSRÜSTUNG
  1. Für die ordnungsgemäße Verwendung von Waren oder Dienstleistungen darf der Kunde nur Drucke, Modelle, Werkzeuge, Geräte oder andere Vorrichtungen verwenden, die von GRMtronics geliefert oder autorisiert wurden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren gemäß den von GRMtronics oder dem Hersteller genehmigten und angegebenen Verfahren zu verwenden.

 

 

  • 9 – ERSATZTEILE UND REGENERATION
  1. GRMTronics verpflichtet sich, Regenerationsdienste für defekte Ersatzteile anzubieten und deren ordnungsgemäße Funktion durch den Regenerationsprozess oder durch den Austausch der Teile wiederherzustellen.
  2. Der Einbau bzw. die Installation von Ersatzteilen und ausgetauschten Waren obliegt dem Kunden, der die Verantwortung für deren Einbau bzw. Verwendung übernimmt.
  3. Für Schäden oder Störungen, die auf eine fehlerhafte Installation, unsachgemäße Verwendung oder andere, nicht von GRMTronics zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind, ist ausschließlich der Kunde als Endinstallateur verantwortlich.
  4. Jeder Kunde, der Änderungen am Originalprodukt, Ersatzteil oder wiederaufbereiteten Produkt vorgenommen hat, gilt als Hersteller und ist für alle zukünftigen Mängel oder Schäden verantwortlich, die durch die Verwendung des Produkts entstehen.

 

  • 10 – LAUFZEIT, RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
  1. Der Kunde kann Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Kaufdatum stornieren, es sei denn, die Ausführung der Beziehung hat bereits begonnen.
  2. Im Falle einer Stornierung der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, GRMTronics die für die Vertragsanbahnung entstandenen Kosten zu erstatten.
  3. Bei einer Stornierung der Bestellung fallen immer 100,00 € Verwaltungskosten an.
  4. GRMTronics kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und unter Einbehaltung aller erhaltenen Zahlungen kündigen, wenn der Kunde in Verzug gerät oder sich seine finanziellen Verhältnisse als unzureichend erweisen, um den ausstehenden Betrag zu decken.

 

  • 11 – GEISTIGES EIGENTUM
  1. Die Nutzung der Produkte von GRMTronics unterliegt den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geistigen Eigentum von GRMTronics.
  2. Der Kunde darf Waren oder Dienstleistungen von GRMtronics weder nutzen noch reproduzieren.
  3. Unter keinen Umständen impliziert die Nutzungslizenz das Recht des Kunden, die GRMTronics-Produkte neu zu erstellen oder zu ändern.
  4. Die Nutzungslizenz wird für den zur Vertragserfüllung unbedingt erforderlichen Zeitraum erteilt.
  5. Die Kommunikation zwischen GRMTronics und dem Kunden während der Vertragsdurchführung, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist, gilt als nicht öffentlich, nicht offenzulegen und ist das ausschließliche Eigentum von GRMTronics.
  6. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch: Zeichnungen, Formeln, Prozesse und Verfahren, technische Spezifikationen, Produktfotos, Dokumente zu Produkten und Verkaufsmethoden, Muster, Modelle, Demonstrationen, Notizen und Notizen.

 

  • 12 – STRAFKLAUSEL
  1. Für die Verletzung einzelner Teile dieses Vertrages, die keiner wirtschaftlichen Bewertung oder Beweisführung unterliegen, wird, sofern nichts anderes und/oder ausdrücklich vereinbart ist, ein Mindestbetrag in Höhe von 25% des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien als Vertragsstrafe festgelegt.
  2. Diese Strafe wird für jeden einzelnen Verstoß fällig.
  3. Dieser Artikel berührt nicht das Recht auf Schadensersatz in der üblichen Form.

 

  • 13 – ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Der Kunde erklärt, dass er eine angemessene Versicherung abgeschlossen hat oder nach Lieferung der Waren abschließen wird, um jegliche Haftung abzudecken, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Waren oder der Materialien der Waren entstehen kann.
  2. Für Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Ausführung oder Entschädigung für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Gericht in Rom zuständig.
  3. Diese Bedingungen können von GRMTronics einseitig durch Veröffentlichung auf der Website oder, im Falle einer bestehenden Beziehung, durch Benachrichtigung der interessierten Parteien geändert werden.
  4. Wenn Sie die Änderungen dieses Vertrags nicht akzeptieren, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits an GRMTronics gezahlter Beträge.

 

Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches erkläre ich ferner, dass ich alle darin enthaltenen Bedingungen und Vereinbarungen akzeptiere und die in den entsprechenden Klauseln enthaltenen Bestimmungen und Vereinbarungen sorgfältig geprüft habe. Insbesondere erkläre ich, dass ich den in den Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 aufgeführten Klauseln und Bedingungen ausdrücklich zustimme.