GRMtronics Srls
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für die Nutzung des Online-Einkaufsportals, für Einkäufe vor Ort und für die Nutzung der Produkte von GRMtronics Srls.
GRMTronics Srls bietet eine vielfältige Auswahl an Dienstleistungen und Produkten an, für die zusätzliche oder andere Bedingungen gelten können.
ART. 1 – VERTRAG
- Zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten muss ein spezieller Vertrag zwischen dem Kunden und GRMTronics unterzeichnet werden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.
- Der Vertrag kommt zustande, alternativ:
- Gleichzeitig gilt das Datum der Unterzeichnung durch den Kunden und GRMTronics;
- Nach ausdrücklicher Annahme des vom Kunden per zertifizierter E-Mail, Einschreiben oder über die Website übermittelten Kaufvorschlags durch GRMTronics;
- Nach der Buchung einer Dienstleistung durch den Kunden, wenn GRMTronics diese auch nur teilweise erbracht hat.
ART. 2 – ZEITLICHE WIRKSAMKEIT
- Der Vertragsinhalt wird von den Parteien nach Verhandlungen frei festgelegt.
- Für den Vertrag gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen AGB.
- Alle Änderungen der AGB, die nach Vertragsabschluss erfolgen, werden 15 Tage nach Benachrichtigung durch GRMTronics Srls wirksam.
- Der Kunde hat das Recht, der Änderung der geltenden AGB innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung zu widersprechen.
- Im Falle eines Widerspruchs innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gültigen Fassung wirksam.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB, den Nutzungsbedingungen und dem Vertrag gelten die Bestimmungen des Vertrages.
- Die Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor den AGB.
ART 3 – HAUPTKUNDE, NEBENKUNDE UND INTERESSANT
- Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Hauptkunden und GRMTronics zustande, die als einzige zur Ausübung der sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Rechte berechtigt sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, sowohl auf der Website als auch im Vertrag bei Vertragsabschluss/Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen und Änderungen mitzuteilen, sofern diese für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
- Im Falle einer fehlerhaften oder unterbliebenen Übermittlung von Daten ist der Kunde für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragserfüllung verantwortlich.
- Für vertragliche Zwecke wird Folgendes definiert und unterschieden:
- Hauptkunde: Der Kunde, der GRMTronics-Produkte erworben hat oder der von GRMTronics ausdrücklich als Hauptnutzer autorisiert wurde. Der Hauptkunde hat jederzeit Zugriff auf die gesamte Palette und Funktionalität der GRMTronics-Produkte;
- Der Zweitkunde: Der Kunde, der die GRMTronics-Produkte nicht direkt erworben hat, sondern vom Hauptnutzer durch Besitz, Aufbewahrung oder materielle Verfügbarkeit zur Nutzung berechtigt wurde;
- Betroffener oder interessierter Dritter: der Kunde, ob nicht primär oder sekundär, der über die Produkte oder Dienstleistungen von GRMTronics verfügt oder diese materiell verfügbar sind, mit oder ohne Genehmigung des Unternehmens.
ART 4 – RESERVIERUNG VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN
- Produkte oder Dienstleistungen können über die Website, per zertifizierter E-Mail (PEC) oder persönlich über autorisierte Wiederverkäufer gebucht werden.
- Verfügbarkeit, Beschreibung, Laufzeit und Preise der Produkte und Dienstleistungen sind auf der Website bzw. in den Produktdetails angegeben.
- Die vom Hauptnutzer gebuchten Produkte und Dienstleistungen können ohne die Zustimmung von GRMTronics nicht auf einen anderen Nebenkunden oder Interessenten übertragen werden.
- Die Übertragung eines Produkts oder Dienstes ohne Genehmigung von GRMtronics führt nach Ermessen des Unternehmens zur Aussetzung des Dienstes.
ARTIKEL 5 – KAUF UND VERKAUF VON PRODUKTEN
- Der Verkauf und Kauf von GRMTronics-Produkten und -Dienstleistungen betrifft ausschließlich den Hauptkunden.
- Der Hauptkunde darf ohne vorherige Zustimmung von GRMTronics keine GRMTronics-Produkte im Namen Dritter abtreten, bereitstellen oder kaufen.
- GRMTronics kann den Kauf, Verkauf oder die Verwendung seiner Produkte auf bestimmte geografische Gebiete beschränken.
- GRMTronics kann die Verbreitung oder Nutzung von Waren und Dienstleistungen jederzeit einschränken, wenn es im selben geografischen Gebiet innerhalb eines Radius von 30 km einen anderen autorisierten Benutzer mit einer Gebietsausschließlichkeitsvereinbarung gibt.
- Es gelten die Regelungen zur Aussetzung, Kündigung und Sperrung des Dienstes.
ARTIKEL 6 – ÜBERTRAGUNG VON WAREN, DIENSTLEISTUNGEN ODER GUTHABEN
- GRMTronics kann alle Pflicht- oder Kreditrechte aus Verträgen über den Verkauf oder die Lieferung von Waren und Dienstleistungen abtreten, übertragen oder darüber verfügen, vorbehaltlich einer rein informativen Mitteilung an den Kunden.
- Der Kunde kann die ihm zustehenden Kreditrechte abtreten, übertragen oder darüber verfügen.
- Der Kunde darf die Nutzungsrechte an Waren oder Dienstleistungen ohne Zustimmung von GRMTronics weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen.
ARTIKEL 7 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Wenn der Hauptkunde oder seine Erfüllungsgehilfen eine Dienstleistung erwerben, gelten diese Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Waren und Dienstleistungen, die mit Kosten verbunden sind, verpflichtet sich der Kunde, diese zu bezahlen.
- Sofern nicht anders angegeben, versteht sich der für Waren oder Dienstleistungen festgelegte Preis einschließlich der geltenden Steuern.
- Sofern vom Hauptkunden nichts anderes angegeben wird, werden die Steuern auf Grundlage des Standorts des Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf Grundlage des Lieferorts der Waren berechnet.
- Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Fristen kann GRMTronics die Dienstleistung aussetzen oder die Ware nicht liefern und die bereits erhaltenen Beträge als Schadensersatz einbehalten.
- Bei Online-Käufen kann eine Verbindung, die den Standort des Käufers maskiert oder geolokalisiert, dazu führen, dass andere als die angezeigten Kosten anfallen.
- Bei Käufen in Fremdwährung gehen die Kosten des Währungsumtauschs zu Lasten des Käufers.
- Für Käufe mit Kredit- oder Debitkarte können zusätzliche Geschäftsbedingungen oder Gebühren gelten.
- Bei Online-Käufen behält sich GRMtronics das Recht vor, den Verkauf nach Überprüfung der Verfügbarkeit der Waren oder Dienstleistungen abzuschließen.
- Sowohl beim Online- als auch beim Präsenzkauf erklärt der Kunde mit der Angabe einer Zahlungsart, dass er zur Nutzung dieser Zahlungsart berechtigt ist.
- Mit der Angabe Ihrer Zahlungsart autorisieren Sie die Abbuchung des Waren- bzw. Dienstleistungspreises.
- Wenn ein online oder persönlich gekaufter Artikel nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf verfügbar ist, wird der Vertrag aufgelöst und GRMtronics erstattet die Beträge mit derselben Zahlungsmethode zurück.
ARTIKEL 8 – RECHNUNGSSTELLUNG
- GRMTronics behält sich das Recht vor, im Voraus, zum Zeitpunkt des Kaufs, unmittelbar nach dem Kauf oder bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für einen festen oder unbestimmten Zeitraum eine Rechnung auszustellen.
- GRMTronics kann den vom Kunden genehmigten Betrag jederzeit abbuchen.
- Bei vorübergehender Lieferung von Waren oder Dienstleistungen werden Preisänderungen innerhalb von 15 Tagen nach der Änderung mitgeteilt.
- Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils bis zum 10. eines Monats.
ARTIKEL 9 – KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG DER BEREITSTELLUNG VON BEFRISTET ODER UNBESTIMMT BEFRISTETEN DIENSTLEISTUNGEN
- Die Bereitstellung von zeitbasierten Diensten muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beendet werden, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Bei Nichtbezahlung der Waren oder Dienstleistungen wird deren Bezahlung bis zum Zahlungstermin ausgesetzt.
- Eine verspätete Zahlung der Waren oder Dienstleistungen, auch nach einer Aussetzung, berechtigt den Kunden nicht zur Änderung des monatlichen Startdatums der Beziehung, der Zahlung oder der Rechnungsstellung.
ARTIKEL 10 – ZAHLUNGSVERZUG
- Im Falle des Zahlungsverzugs gehen die GRMTronics für die Einziehung entstehenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten, zu Lasten des säumigen Kunden.
- Die Erstattung der Auslagen erfolgt nach Nachweis durch eine Rechnung.
- Bei verspäteter Zahlung kann es zur Aussetzung des Dienstes kommen.
- Die Aussetzung des Dienstes erfolgt vor und nach Ablauf von 15 Tagen ab der Absendung der förmlichen Aufforderung zur Einhaltung.
- Zahlungsverzug von weniger als 30% der Gesamtkosten der Waren oder Dienstleistungen kann niemals zur Aussetzung der Dienstleistung führen.
ARTIKEL 11 – RECHT AUF MEINUNGSÄNDERUNG
- Für Kunden, die keine Verbraucher sind, besteht kein Widerrufsrecht.
- Für Privatkunden gelten die Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes zum Widerrufsrecht.
ARTIKEL 12 – STRAFE FÜR STORNIERUNG, VERZICHT ODER STORNIERUNG VON VERTRÄGEN ODER RESERVIERUNGEN VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, führt die Stornierung, der Verzicht oder die Kündigung des Vertrags vor Beginn der Leistungserbringung durch GRMTronics zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Wertes der Waren oder Dienstleistungen.
ARTIKEL 13 – NUTZUNG VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN
- Der Kunde darf die Dienste nicht für illegale Zwecke nutzen und ist für sein eigenes Verhalten verantwortlich, unabhängig davon, ob es der Bedienungsanleitung entspricht oder nicht.
- Der Kunde muss Produkte und Dienstleistungen gemäß der Bedienungsanleitung und den Produktspezifikationen verwenden.
- Sie dürfen keine Waren oder Dienstleistungen nutzen, kein Material verwenden oder Maßnahmen ergreifen, die gegen diese Bedingungen, das Benutzerhandbuch oder die Vereinbarung verstoßen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktdaten oder Informationen zu verarbeiten, die er im Rahmen der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen erhält/erlangt.
- Der Kunde darf ohne die Genehmigung von GRMtronics keine Informationen oder technischen Spezifikationen von Produkten oder Dienstleistungen zu Werbezwecken verbreiten.
- Dem Kunden ist bekannt, dass durch die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen Daten – auch personenbezogene Daten – im Zusammenhang mit der Nutzung des Produkts erhoben werden.
- GRMTronics kann Daten über die Nutzung und den Betrieb des Produkts erfassen und diese an Dritte übermitteln oder übertragen, um das Produkt oder den Dienst zu verbessern oder seine Nutzung zu überprüfen.
ART. 14 – VERHALTENSKODEX UND NUTZUNGSVERBOTE
- Dem Hauptkunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder dem Nebenkunden ist es nicht gestattet, Waren oder Dienstleistungen entgegen der Bedienungsanleitung zu nutzen.
- Eine Nutzung der Ware oder Leistung durch den Interessenten oder Dritte ist nicht gestattet.
- In jedem Fall ist es nicht gestattet:
- Durchführung illegaler Handlungen oder der Versuch, illegale Handlungen herbeizuführen;
- Durchführung von Aktivitäten, die schädlich sind oder die Integrität derjenigen bedrohen, die die Vermögenswerte nutzen;
- Waren oder Dienstleistungen zu zerlegen, zu modifizieren, zu manipulieren, Teile auszutauschen oder den Inhalt von Waren oder Dienstleistungen zu reproduzieren;
- Dritten die Nutzung von Waren oder Dienstleistungen zu ermöglichen;
- Änderung des geografischen Standorts der Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines Radius von mehr als 15 km vom im Vertrag vorgesehenen Ort;
- Erstellen oder teilen Sie Inhalte für Waren oder Dienstleistungen;
- Umgehen oder Überbrücken jeglicher mechanischer oder technologischer Schutzmaßnahmen für Waren oder Dienstleistungen.
- Waren oder Dienstleistungen zerlegen, dekompilieren, modifizieren oder emulieren;
- Installieren oder Ausnutzen von Komponenten von Drittanbietern auf Waren und Dienstleistungen;
- Separate Komponenten der Ware zur Verwendung in unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen;
ART. 15 – KONTO FÜR DIE NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG
- Zur Nutzung bestimmter Dienste muss der Kunde ein Konto anlegen, für das er allein verantwortlich ist.
- Mit der Erstellung eines Kontos erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass GRMTronics auf die Nutzungs- und Geolokalisierungsdaten von Maschinen, Waren oder Dienstleistungen zugreifen kann.
- Durch die Nutzung des Kontos erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass GRMTronics das Konto kontrollieren und verwalten, auf die Benutzerdaten zugreifen und diese verarbeiten und diese auch zum Zwecke der Meldung etwaiger Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder den Vertrag extrahieren darf.
- Eine Übertragung des Accounts auf den Zweitkunden oder interessierte Dritte ist nicht möglich.
- Der Kunde darf bei der Kontoerstellung keine falschen, ungenauen oder irreführenden Informationen verwenden oder eingeben.
- GRMTronics kann die Zugriffsberechtigung auf das Konto zum Zwecke der Überwachung oder Verbesserung des Dienstes an Dritte übertragen und den Kunden innerhalb von 7 Tagen nach der Übertragung hierüber benachrichtigen.
- Der Kunde kann Einsicht in etwaige zusätzliche Bedingungen des Drittanbieters verlangen.
ART. 16 – KONTONUTZUNG
- Der Benutzer muss sein Konto aktiv halten, damit GRMTronics Informationen wie Geolokalisierung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen anzeigen und extrahieren kann.
- Der Benutzer muss sich alle 15 Tage einmal bei seinem Konto anmelden und die Übermittlung oder Fernabfrage von Geolokalisierungsdaten zulassen.
- Wenn Sie länger als 15 Tage nicht auf Ihr Konto zugreifen, ist GRMTronics berechtigt, den Dienst zu deaktivieren.
- Die Geolokalisierung des Kontos an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort berechtigt GRMTronics, den Benutzer und die Nutzung aller Dienste ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
- Das Konto bleibt deaktiviert, bis der Kunde eine erneute Aktivierung beantragt oder in das im Vertrag angegebene geografische Gebiet umzieht.
- Im Falle einer Manipulation oder Änderung der Vermögenswerte kann das Konto ohne Vorankündigung dauerhaft geschlossen oder vorübergehend gesperrt werden.
ART. 17 – SPERRUNG DES KONTOS
- Bei der Aussetzung handelt es sich um die vorübergehende Sperrung von Funktionen im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen.
- Bei Verstößen gegen diese AGB oder die Vertragsbedingungen sowie bei auch nur geringfügigen Verstößen des Haupt-, Neben- oder Drittkunden kann die Sperrung des Kontos ohne Vorankündigung erfolgen.
- Sollte ein Grund für die Sperrung des Kontos vorliegen, sendet GRMTronics dem Kunden innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung eine Mitteilung mit einer Beschreibung des beanstandeten Verhaltens sowie den Zeitrahmen und Bedingungen für die Wiederherstellung des Kontos.
- Der Suspendierungsstatus kann 30 bis 120 Tage dauern.
- Der Hauptkunde muss innerhalb der von GRMtronics angegebenen Sperrfrist das beanstandete Verhalten beseitigen und die ordnungsgemäße Nutzung des Kontos wiederherstellen.
- Sobald das umstrittene Verhalten beseitigt wurde, muss der Hauptkunde GRMTronics benachrichtigen, die Wiederherstellung des Kontos beantragen und gleichzeitig die zur Beseitigung des Verhaltens ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.
- GRMTronics überprüft die Handlungen des Endkunden und stellt die Funktionsfähigkeit der Waren und Dienstleistungen innerhalb von 15 Tagen nach der in Absatz 5 dieses Artikels genannten Mitteilung wieder her.
- Gegen die Anordnung zur Kontosperrung kann jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des in Absatz 2 dieses Artikels genannten Streitfalls Einspruch bei GRMTronics eingelegt werden.
- GRMtronics wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt über die Beschwerde entscheiden.
- Die Sperrung des Kontos verliert ihre Gültigkeit, wenn die in Absatz 8 dieses Artikels genannten Fristen verstrichen sind, ohne dass über die Beschwerde entschieden wurde.
- Die im vorigen Absatz genannten Fristen werden ausgesetzt, wenn GRMTronics Ermittlungsmaßnahmen durchführt oder Dokumente zum Zwecke der Ermittlung anfordert.
- Die Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt erneut mit dem Datum des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens oder mit dem Datum des Eingangs der Unterlagen, sofern diese vom primären, sekundären oder interessierten Drittmandanten angefordert werden.
- Werden die Gründe für die Sperrung nicht beseitigt, führt dies zur Schließung des Kontos und zur Beendigung des Dienstes.
- Informationen zu gelöschten Konten unterliegen nicht der Aufbewahrung, Rückgabe oder Übertragung, außer aus geschäftlichen oder rechtlichen Gründen.
ART. 18 – VORSORGENDE DIENSTSPARUNG
- Die vorsorgliche Sperrung des Dienstes besteht in der vorübergehenden Einstellung der Funktionsfähigkeit der Waren oder Dienste.
- GRMTronics kann die Nutzung von Waren oder Dienstleistungen vorsorglich sperren, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Hauptkunde oder sein Beauftragter gegen die Service-, Vertrags-, AGB- oder Nutzungsbedingungen verstößt.
- Die Sperre darf eine Gesamtdauer von 30 Tagen nicht überschreiten.
ART. 19 – BEENDIGUNG DES DIENSTES
- Die Beendigung des Dienstes bedeutet die dauerhafte Löschung Ihres Kontos.
- Konten können gelöscht werden:
- wenn die Gründe für die Aussetzung nicht innerhalb der gesetzten Fristen beseitigt werden;
- bei wiederholter Verletzung der Service- oder Vertragsbedingungen;
- bei Verletzung zwingender gesetzlicher Bestimmungen;
- Bei schwerwiegenden Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die ordnungsgemäße Verwendung von Waren oder Dienstleistungen zu untergraben.
- Die Beendigung des Dienstes wird von GRMTronics innerhalb von 90 Tagen nach Feststellung der Tatsachen mittels einer Mitteilung mitgeteilt, die einen Hinweis auf das beanstandete Verhalten enthält.
- Gegen die Sperrung kann innerhalb von 30 Tagen nach der Anfechtung des Verhaltens Einspruch bei GRMtronics eingelegt werden.
- Über die Beschwerde wird innerhalb von 60 Tagen entschieden.
- Die Fristen zur Entscheidung über die Beschwerde sind gehemmt, wenn GRMTronics Ermittlungsmaßnahmen durchführt oder Unterlagen zum Zwecke der Ermittlung anfordert.
- Die Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt erneut mit dem Datum des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens oder mit dem Datum des Eingangs der Unterlagen, sofern diese vom primären, sekundären oder interessierten Drittmandanten angefordert werden.
- Informationen zu gelöschten Konten unterliegen nicht der Aufbewahrung, Rückgabe oder Übertragung, außer aus geschäftlichen oder rechtlichen Gründen.
ART. 20 – BEWERTUNGSUNTERLAGEN
- Um die korrekte Verwendung von Waren oder Dienstleistungen zu überprüfen, kann GRMTronics Untersuchungen der verkauften Waren oder der Verwendungsmethoden durchführen.
- Als Nachweisdokumente gelten:
- Einholung von Informationen bei Erstkunden, Zweitkunden oder interessierten Dritten;
- Inspektion von Geschäftseigentum oder Geschäftsräumen;
- Signalisierung, beschreibende oder fotografische Untersuchungen;
- Extraktion und Analyse von Daten, statistischen Stichproben oder maschinellen Nutzungsdaten;
- Beschaffung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Nutzung von Waren oder Dienstleistungen;
- Jede andere technische Inspektion;
- Wenn Untersuchungen durchgeführt werden müssen, muss GRMtronics den Hauptkunden innerhalb von 7 Tagen nach Betriebsbeginn schriftlich benachrichtigen.
- Der Hauptkunde ist verpflichtet, den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen vom Zeitpunkt der Anforderung bis zum Eingreifen oder Erwerb durch GRMTronics unverändert zu gestatten.
- Bei Manipulationen, Verschleierungen oder Verunreinigungen von Waren und Dienstleistungen kann die Meldefrist auf bis zu 24 Stunden ab Betriebsbeginn verkürzt werden.
- Die Nichteinhaltung dieses Artikels führt zur Kündigung des Dienstes.
ART. 21 – ZUSÄTZLICHE AUSRÜSTUNG UND DATENPLÄNE
- Für die Nutzung von Waren und Dienstleistungen ist möglicherweise eine Internetverbindung und/oder ein Datentarif erforderlich.
- GRMTronics gibt im Kaufvertrag an, welche Waren für ihre Funktion zwingend mit dem Internet verbunden sein müssen und/oder geolokalisiert werden müssen.
- Zur Nutzung bestimmter Waren oder Dienstleistungen kann GRMTronics jederzeit nach schriftlicher Mitteilung eine Internetverbindung oder die Geolokalisierung der Waren verlangen.
22 – FACHGEBIET
- Um den Wettbewerb zwischen GRMTronics-Produkten in denselben Bereichen einzuschränken, ist die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen auf die im Vertrag angegebenen Fachgebiete beschränkt.
- Der primäre oder sekundäre Kunde darf die Produkte und Dienstleistungen ohne vorherige Zustimmung von GRMTronics nicht außerhalb des im Vertrag erklärten Kompetenzbereichs verwenden, übertragen oder anderweitig nutzen.
- Um Produkte oder Dienstleistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dauerhaft oder vorübergehend zu nutzen, muss der Hauptkunde per zertifizierter E-Mail eine Genehmigung von GRMtronics anfordern.
- Ab dem Datum der Anfrage kann GRMTronics innerhalb der folgenden 20 Tage Einspruch gegen die Verwendung/Bewegung von Produkten oder Dienstleistungen außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs erheben.
23 – VORÜBERGEHENDE DIENSTLEISTUNGEN
- Der Hauptkunde und GRMTronics können die Dienste ohne vorher festgelegte Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
- Der Hauptkunde und GRMTronics können einen befristeten Dienst mit einer Frist von 15 Tagen kündigen.
- Befristete Dienstverträge verlängern sich nach Ablauf automatisch um den gleichen Zeitraum.
- Die Kündigungsmodalitäten sind im Vertrag festgelegt, gültig ist die Kündigung per Einschreiben oder per E-Mail.
ARTIKEL 24 – VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE
- Angebotene Waren, Dienstleistungen, Materialien und Produkte sind möglicherweise zeitweise nicht verfügbar, werden nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten, sind in bestimmten geografischen Gebieten nur mit Einschränkungen verfügbar oder können in bestimmten Gebieten nicht angeboten/verkauft/gekauft werden.
- Die angebotenen Waren, Dienstleistungen, Materialien und Produkte können je nach Land/Region, Gerät des Benutzers oder anderen externen Faktoren wie Internet- oder Netzwerkverbindung variieren.
- Wenn Sie den mit Ihren Waren oder Dienstleistungen verknüpften Standort ändern, müssen Sie möglicherweise die Produkte, die Sie in Ihrem vorherigen Land/Ihrer vorherigen Region hatten und bezahlt haben, erneut kaufen.
- GRMTronics ist bestrebt, seine Anlagen und Dienste betriebsbereit zu halten.
- Es werden keine Dienstleistungen mit einem garantierten Qualitätsniveau angeboten.
- Bei Online-Diensten kann es je nach Internetverbindung gelegentlich zu Störungen oder Unterbrechungen kommen.
- Im Falle eines Stromausfalls oder einer Unterbrechung des Dienstes kann der Benutzer die Waren möglicherweise nicht verwenden.
ART. 25 – AKTUALISIERUNG VON WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN
- GRMTronics kann jederzeit nach vorheriger Ankündigung Änderungen an Waren oder Dienstleistungen vornehmen, um die technischen Merkmale der Produkte zu implementieren und zu aktualisieren, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptkunden.
- Der Hauptkunde kann das Upgrade 15 Tage vor Inkrafttreten, Planung oder Installation stornieren.
- Die Nutzung von Waren oder Dienstleistungen nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen gilt als stillschweigende Annahme der neuen Geschäftsbedingungen und Änderungen.
- Wenn der Kunde die Aktualisierung nicht akzeptiert, muss er sein Konto schließen und/oder die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen einstellen.
- Die Verwendung veralteter Waren oder Dienstleistungen erfolgt gegen den Willen und die Meinung von GRMTronics.
- Für Schäden, die durch die Nutzung veralteter Waren oder Dienstleistungen entstehen, haftet ausschließlich der Erstkunde bzw. Erstnutzer.
- Die Aktualisierung von Waren oder Dienstleistungen kann jederzeit erfolgen, auch ohne vorherige Mitteilung und Zustimmung des Kunden, im Falle von:
- Von Gesetzesänderungen;
- Mitteilungen oder Anordnungen von Behörden;
- Entwicklung der Dienste;
- Technische Gründe;
- Umsetzung betrieblicher Anforderungen;
- Verbesserungen an den Nutzungsbedingungen vornehmen;
- Betriebsanforderungen;
ART 26 – SOFTWARE
- Zur Nutzung einiger Waren oder Dienstleistungen kann die Installation von Software erforderlich sein.
- Zur Nutzung von Waren oder Dienstleistungen, die Software verwenden, können regelmäßige Updates oder Konfigurationsänderungen erforderlich sein.
- GRMTronics verpflichtet sich, Aktualisierungen und Änderungen kostenlos für den Benutzer vorzunehmen.
- Um die Aktualisierung, Änderung und Weiterentwicklung weiterer Dienste zu ermöglichen, stimmt der Kunde der Erfassung und Speicherung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren zu.
- Im Falle einer Aktualisierung, die für die Nutzung von Waren oder Dienstleistungen unerlässlich ist, gelten diese Bedingungen weiterhin, sofern nicht bis zum Installationstermin zusätzliche oder abweichende Bedingungen mitgeteilt werden.
- Das Nichtannehmen von Updates oder Änderungen kann zu Fehlfunktionen der Dienste führen.
- GRMTronics verpflichtet sich, die Nutzung der veralteten Ware oder Dienstleistung zu ermöglichen.
- GRMTronics ist nicht verpflichtet, Support für veraltete Waren oder Dienstleistungen zu leisten.
- GRMTronics ist nicht verpflichtet, die Funktionsfähigkeit veralteter Waren oder Dienstleistungen zu garantieren.
ART. 27 – LIZENZ ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE
- Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, unterliegt jegliche von GRMTronics bereitgestellte Software diesen Bedingungen.
- GRMTronics gestattet nur dem Hauptkunden, die Software auf den gelieferten Waren zur Verwendung auf einer einzelnen Maschine oder Anlage zu installieren.
- Die Nutzung der Software ist ausschließlich dem Hauptkunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder dem Nebenkunden gestattet.
- Bei einigen Waren oder Dienstleistungen kann die Software für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch installiert werden.
- Die Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Code oder Skripte von Drittanbietern, die in der Software enthalten sind, werden Ihnen von den Drittanbietern, die Eigentümer dieser Codes sind, lizenziert.
- Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
- GRMTronics besitzt und behält sich alle Rechte an der Software vor, die für die Verwendung in Waren oder Dienstleistungen entwickelt, programmiert oder bereitgestellt wird.
ARTIKEL 28 – VERBOTE DER SOFTWARENUTZUNG
- Sofern nicht ausdrücklich von GRMTronics genehmigt, gestattet die Softwarelizenz dem primären oder sekundären Kunden nicht:
- Umgehen oder Überbrücken jeglicher technischer Schutzmaßnahmen in der Software oder zugehörigen Diensten;
- Die Software disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln, modifizieren, manipulieren oder emulieren;
- Die Software für Zwecke außerhalb des Vertrags zu nutzen;
- Separate Komponenten von Software oder Diensten zur Verwendung auf verschiedenen Geräten;
- Die darin enthaltene Software oder Dienste veröffentlichen, vervielfältigen, vermieten, verleihen, pachten, verleasen, lizenzieren, verkaufen, exportieren, importieren oder verteilen;
- Übertragen Sie die Software, Lizenzen oder Zugriffsrechte an Dritte.
- Die Dienste in einer nicht autorisierten Weise nutzen, die die Nutzung der Dienste beeinträchtigen könnte;
- GRMTronics von Audits der korrekten Verwendung der Software, Waren oder Dienstleistungen ausschließen;
- Dritten den Zugriff auf die Daten oder das Netzwerk der Software oder deren Nutzung zu ermöglichen;
- Ermöglichen Sie nicht autorisierten Drittanbieteranwendungen den Zugriff auf oder die Änderung von Software, Waren oder Diensten.
- Die Mindeststrafe für einen Verstoß gegen diesen Artikel ist die Kündigung des Dienstverhältnisses.
ARTIKEL 29 – MÄNGEL UND DEFEKTE AN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
- Für die Gewährleistung gegen Mängel und Fehler an Waren und Dienstleistungen gelten ausschließlich die in diesen Verkaufsbedingungen festgelegten Bestimmungen.
ART. 30 – VERANTWORTUNG
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von GRMTronics ausschließlich auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Kunde bei der Nutzung der Lieferungen und Leistungen regelmäßig vertrauen darf.
- Diese Haftung ist auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
- Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von GRMTronics für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist in dem in § 10 Abs. 1 beschriebenen Umfang beschränkt.
- Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht für:
- bei vorsätzlich, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden;
- Im Falle anderer verbindlicher Bedingungen;
- Wenn GRMTronics eine Garantie übernimmt, gilt diese auch tatsächlich.
ARTIKEL 31 – INHALT DER WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
- Viele Waren und Dienstleistungen von GRMtronics ermöglichen den Fernzugriff auf die verkauften Produkte.
- Durch den Fernzugriff kann GRMtronics den Inhalt des dem Kunden angebotenen Dienstes erstellen, archivieren oder freigeben.
- GRMTronics erhebt keinen Anspruch auf Eigentum an den Inhalten. Diese bleiben Eigentum des Hauptkunden, der auch für sie verantwortlich ist.
- Wenn der Hauptkunde den Inhalt des Dienstes teilt oder Unterstützung anfordert, persönlich oder aus der Ferne, gestattet GRMTronics die Verwendung, Speicherung, Aufzeichnung, Reproduktion, Übertragung, Freigabe und Anzeige des Inhalts und der Bedienung von Waren oder Diensten.
- GRMTronics speichert die erfassten Daten zur Überwachung, Planung und Entwicklung der angebotenen Waren und Dienstleistungen.
- GRMTronics ist nicht für die Nutzung der Waren und Dienstleistungen durch den Kunden verantwortlich.
ART. 32 – GEISTIGES EIGENTUM
- Soweit dies zur Bereitstellung oder Verbesserung der Dienste für den Kunden oder Dritte erforderlich ist, gewährt der Kunde GRMTronics eine gebührenfreie, weltweite Lizenz für das geistige Eigentum, das aus der Nutzung der Waren und Dienste entsteht.
- Durch die Nutzung der Waren und Dienste gestattet der Kunde die Anzeige, Vervielfältigung, Speicherung, Übertragung, Neuformatierung und Verbreitung der von den Tools erfassten Daten.
- Von GRMTronics erfasste Daten können mit oder ohne Einschränkungen online öffentlich verfügbar gemacht und in Demonstrationen oder Werbematerialien angezeigt werden.
ART 33 – DATENSCHUTZ
- Mit der Nutzung der Waren und Dienstleistungen willigt der Hauptkunde in die Erhebung personenbezogener Daten und die Nutzung der Waren gemäß der Datenschutzerklärung ein.
- Der Erstkunde verpflichtet sich, den Zweitkunden bzw. den Interessenten über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu informieren.
ART. 34 – VERWENDUNG VON DATEN
- Bei der Verfolgung werden Daten zur Verwendung der Waren oder zur Geolokalisierung ausschließlich verarbeitet, um die Verwendung der Waren zu erleichtern oder die Rechte der Hauptkunden mit ausschließlichen Rechten in bestimmten Bereichen zu schützen.
- Darüber hinaus wird die Geolokalisierung verfolgt und erfasst, um die Nutzung des Eigentums im jeweiligen Gebiet zu überprüfen.
- Verbindungsdaten werden verfolgt, um die korrekte Verwendung des Assets zu überprüfen oder Remote-Unterstützung bereitzustellen.
- Alle erhobenen Daten dürfen nur für rechtmäßige Zwecke, zum Schutz des Firmenvermögens, zum Schutz von Drittkunden oder zur Verbesserung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden.
ART. 35 – VERBOT DER AUSFUHR ODER ÜBERTRAGUNG
- Die von GRMTronics verkauften und mit einem Geolokalisierungssystem ausgestatteten Produkte werden in einem einzigen, im Vertrag festgelegten Gebiet verkauft.
- Der Export, die Verbringung oder die Verlagerung der Ware in andere als die im Vertrag genannten Länder, Regionen, Provinzen, Städte oder Orte stellt einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen dar.
ART. 36 – EINSEITIGE ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN VERTRAGS-, VERKAUFS-, NUTZUNGS- ODER LIZENZBEDINGUNGEN
- Die Allgemeinen Vertrags-, Verkaufs-, Nutzungs- oder Lizenzbedingungen können von GRMTronics jederzeit geändert werden.
- Um während der Ausführung der Beziehung die Bedingungen zu ändern, ist es wichtig, dass GRMtronics den Hauptkunden über die neuen Bedingungen informiert.
- Der Hauptkunde hat ab Erhalt 15 Tage Zeit, der Anwendung der neuen Bedingungen zu widersprechen.
- Erfolgt innerhalb von 15 Tagen kein Widerspruch, so werden die Bedingungen geändert.
- Ein rechtzeitiger Widerspruch hat die Unwirksamkeit der neuen Bedingungen und die Geltung der ursprünglich vorgesehenen Bedingungen zur Folge.
- Im Falle eines Widerspruchs kann GRMTronics innerhalb von 7 Tagen geltend machen, dass die Änderungen für die Fortführung des Vertrages unerlässlich sind.
- Nach einer Ausnahme kann der Hauptkunde innerhalb der folgenden 7 Tage den Vertrag annehmen oder kündigen.
- Die stillschweigende oder ausdrückliche Annahme oder Nichtannahme des Hauptkunden wirkt sich auch auf den Nebenkunden und interessierte Dritte aus.
ART. 37 – KUNDENERKLÄRUNGEN
- Die Erklärungen des Kunden müssen wahrheitsgemäß, genau und vollständig sein.
- Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten können GRMTronics dazu berechtigen, die Zahlung teilweise oder vollständig zu verweigern und die Waren oder Dienstleistungen zurückzuziehen.
- Nach diesem Artikel berechtigen unrichtige oder verschwiegene Erklärungen des Kunden über Umstände, zu denen GRMTronics seine Zustimmung nicht oder nicht unter den gleichen Bedingungen erteilt hätte, wenn sie den wahren Sachverhalt gekannt hätte, zur Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Während der Vertragsabwicklung ist der Kunde verpflichtet, den Wechsel seines Wohnsitzes, Wohnsitzes oder Sitzes mitzuteilen.
- Bei Nichtbeachtung haftet der Kunde für etwaige Schäden.
ART. 38 – SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
- Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 in der geänderten Fassung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr (die „Verordnung“) sind die im Rahmen der Vertragsunterzeichnung erhobenen personenbezogenen Daten des Primärkunden, des Sekundärkunden und des interessierten Dritten für die Bearbeitung des Abonnementantrags und die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsverwaltungsvorgänge erforderlich.
- Personenbezogene Daten sind für GRMTronics als Datenverantwortlichen bestimmt und werden rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet.
- GRMTronics darf die personenbezogenen Daten interessierter Parteien nur an die Personen oder Behörden weitergeben, denen die Verordnung die Übermittlung gestattet, und zwar unter den Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die in der Verordnung selbst festgelegt sind.
- GRMTronics ist möglicherweise verpflichtet, Informationen an bestimmte Verwaltungs-, Steuer- oder Justizbehörden weiterzugeben.
- Zur Erfüllung geschäftlicher oder vertraglicher Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Gebietsexklusivitätsklauseln, können die personenbezogenen Daten interessierter Parteien an Gebietsvertreter der GRMTronics-Gruppe weitergegeben werden.
- In Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben der Hauptkunde, der Nebenkunde und der interessierte Dritte das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Übertragbarkeit und Löschung der vom Datenverantwortlichen erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten.
- Um eines oder mehrere seiner Rechte auszuüben, kann der Auftragnehmer (oder der Begünstigte und/oder ein Drittkontakt) den Datenverantwortlichen per zertifizierter E-Mail an die Adresse oder per Einschreiben mit Rückschein kontaktieren.
- Die Datenschutzrichtlinie ist auf der Website von GRMTronics verfügbar.
ARTIKEL 39 – VERZICHT AUF ENDBENUTZERSCHUTZBESTIMMUNGEN
- Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen erklären sich damit einverstanden, auf ihre Rechte gemäß dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ECC) gemäß der Richtlinie 2018/1972 zu verzichten.
ART. 40 – ZUSTÄNDIGES GERICHT
- Im Falle eines Gewerbetreibenden ist das für die Vertragserfüllung oder Schadensersatzforderungen zuständige Gericht das Gericht in Rom.
- Handelt es sich um einen Verbraucher, gilt dessen Gerichtsstand.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt italienisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
ART. 41 – KOMMUNIKATION
- Sofern nicht anders angegeben, muss die Kommunikation zwischen dem Kunden und GRMTronics wie folgt erfolgen:
- Für GRMtronics: bei GRMtronics Srls – Via Albert Einstein, 5/5A – 00015 Monterotondo (Rom) Italien – grmtronics@pec.it
- Für den Hauptkunden: an die im Vertrag angegebene oder nachträglich mitgeteilte Adresse.
- Für den Zweitkunden oder interessierten Dritten: an die vom Erstkunden mitgeteilte Adresse.